Einsatz von Cloud Technologien für den Anwaltsstand

Der Legal Tech Hub Vienna verzeichnet einen weiteren Erfolg:


Für Rechtsanwälte ist die
Einsatzmöglichkeit moderner Technologien wie etwa Cloud-Computing oder Videokonferenzen mittlerweile von strategischer Bedeutung. Hierzu gab es bislang aber keine konkreten standesrechtlichen Regelungen und damit entsprechende Rechtsunsicherheit. Auf Initiative des Legal Tech Hub Vienna (LTHV) und des ÖRAK wurde nun – basierend auf einem LTHV Whitepaper – eine technologieneutrale Bestimmung formuliert, die den Einsatz von Cloud Technologien für den gesamten Anwaltsstand rechtssicher ermöglicht. Diese Änderungen zu § 40 RL-BA wurden am 25.9.2020 in der OERAK Vertreterversammlung beschlossen und am 28.9.2020 veröffentlicht: https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/kundmachungen/oerak/

Für mehr Details gibt es hier eine Übersicht der Neuregelung als PDF Download.

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der LTHV Arbeitsgruppe:

Sonja Hebenstreit

Herbst Kinsky Rechtsanwälte

Alexander Höller

ehem. Herbst Kinsky Rechtsanwälte

Helmut Liebel

Eisenberger Herzog Rechtsanwälte

Daniela Olbrich

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte

Dominik Schelling

DORDA Rechtsanwälte

 

Martin Tauber

ehem. Wolf Theiss Rechtsanwälte

Wolfgang Tichy

Schönherr Rechtsanwälte (Leitung Arbeitskreis)

Nino Tlapak

DORDA Rechtsanwälte

Gudrun Waniek

Schönherr Rechtsanwälte

 

Veronika Wolfbauer

Schönherr Rechtsanwälte

Andreas Zellhofer

Eisenberger Herzog Rechtsanwälte (stv. Leitung Arbeitskreis)

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