Einsatz von Cloud Technologien für den Anwaltsstand
Der Legal Tech Hub Vienna verzeichnet einen weiteren Erfolg:
Für Rechtsanwälte ist die Einsatzmöglichkeit moderner Technologien wie etwa Cloud-Computing oder Videokonferenzen mittlerweile von strategischer Bedeutung. Hierzu gab es bislang aber keine konkreten standesrechtlichen Regelungen und damit entsprechende Rechtsunsicherheit. Auf Initiative des Legal Tech Hub Vienna (LTHV) und des ÖRAK wurde nun – basierend auf einem LTHV Whitepaper – eine technologieneutrale Bestimmung formuliert, die den Einsatz von Cloud Technologien für den gesamten Anwaltsstand rechtssicher ermöglicht. Diese Änderungen zu § 40 RL-BA wurden am 25.9.2020 in der OERAK Vertreterversammlung beschlossen und am 28.9.2020 veröffentlicht: https://www.rechtsanwaelte.at/kammer/kundmachungen/oerak/
Für mehr Details gibt es hier eine Übersicht der Neuregelung als PDF Download.
Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der LTHV Arbeitsgruppe:
Alexander Höller
ehem. Herbst Kinsky Rechtsanwälte
Martin Tauber
ehem. Wolf Theiss Rechtsanwälte